Euer gutes Recht

Hier möchten wir Euch über Eure Ansprüche und gesetzlichen Regelungen bei Fehl- und Totgeburt sowie Neugeborenentod informieren.

Das sind Eure Rechte:

 

Ihr dürft Euer Kind bzw. Eure Kinder nach Euren Wünschen bestatten.

Ihr habt das Recht, Eurem Kind einen Namen zu geben.
Ihr habt das Recht auf eine Begleitung oder Nachsorge durch eine(n)     Hebamme/Geburtshelfer Eurer Wahl.
Ihr habt in bestimmten Fällen das Recht auf Mutterschutz und/oder Kündigungsschutz.