Definitonen laut § 31
Personenstandsverordnung:
Wenn ein Kind unmittelbar nach der Geburt ALLE der folgenden Merkmale aufweist:
UND das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt
UND
die 24. Schwangerschaftswoche nicht erreicht wurde gilt es als Fehlgeburt.
Wenn ein Kind unmittelbar nach der Geburt ALLE der folgenden Merkmale aufweist:
UND das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt ODER
das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschaftswoche (ab 23+0) erreicht wurde gilt es als Totgeburt.
Wenn ein Kind unmittelbar nach der Geburt EINES der folgenden Merkmale aufweist:
gilt es unabhängig vom Geburtsgewicht als Lebendgeburt.
Wenn ein Kind, auf das die Merkmale einer Fehlgeburt zutreffen, teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind als Totgeburt oder Lebendgeburt gilt, so ist das fehlgeborene Kind als ein totgeborenes Kind zu beurkunden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html