Gesetzliche Definitionen - Fehlgeburt, Totgeburt, Lebendgeburt
Eine verständliche Übersicht, unter welchen Voraussetzungen ein Kind als fehlgeborenes, totgeborenes oder lebendgeborenes gilt und wann ein Bestattungsrecht bzw. eine Bestatungspflicht besteht.
(laut §31 Personenstandsverordnung)
Gesetzliche Definitionen.pdf
Adobe Acrobat Dokument
81.0 KB