Wichtig: Der Nachname eines totgeborenen oder verstorbenen Kindes lässt sich nachträglich nicht mehr ändern!
Wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zum Zeitpunkt der Totgeburt keinen gemeinsamen Familiennamen führen, kann ein Familienname nur eingetragen werden, wenn sich
die Partner auf den Namen eines Elternteils einigen. (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB)
Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Totgeburt nicht miteinander verheiratet sind und sie noch keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, trägt das Kind
den Nachnamen der Mutter. ( § 1617a Abs. 1 BGB)