Namensrecht

Wichtig: Der Nachname eines totgeborenen oder verstorbenen Kindes lässt sich nachträglich nicht mehr ändern!

 

Wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht zum Zeitpunkt der Totgeburt keinen gemeinsamen Familiennamen führen, kann ein Familienname nur eingetragen werden, wenn sich die Partner auf den Namen eines Elternteils einigen. (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB)

 

Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Totgeburt nicht miteinander verheiratet sind und sie noch keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben, trägt das Kind den Nachnamen der Mutter. ( § 1617a Abs. 1 BGB)

Hier gibt es Hilfe bei Depressionen:

Wenn Sie suizidale Gedanken haben, wenden Sie sich bitte sofort an die Telefonseelsorge (www.frnd.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erreichen Sie Menschen, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.