Wenn du eine Fehl- oder Totgeburt erleiden musst, darfst du für die Zeit der Geburt eine Hebamme hinzuziehen, sowohl in der Klinik als auch zuhause.

 

Außerdem steht dir auch nach einer Fehl- oder Totgeburt die Nachsorge durch eine Hebamme nach Wahl zu. Die Kosten für die Betreuung in den ersten zehn Tagen ab der Geburt sowie weitere sechzehn Termine bis Ende der Wochenbettzeit (8 Wochen) übernehmen die Krankenkassen.

Die Hebamme kümmert sich um die Versorgung von eventuellen Geburtsverletzungen, schaut ob sich die Gebärmutter gut zurückbildet und hilft beim Abstillen.