Mit einer Petition für die statistische Erfassung von
Fehlgeburten möchte der BVKSG auf die fehlende
Sichtbarkeit von fehlgeborenen Kindern und ihren Familien aufmerksam machen.
Aktuell besteht keine Meldepflicht für Fehlgeburten und damit auch keine statistische Erfassung für Fehlgeburten.
Niemand weiß, wie viele Familien jährlich betroffen sind.
Damit Hilfsangebote, sowie auch Präventions- und Akutmaßnahmen in Bezug auf psychische und physische Krankheitsbilder nach Kindsverlust an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden können, ist
das Wissen über die Anzahl der Betroffenen wichtig.
Bisher werden nur Totgeburten und verstorbene Kinder, die unter das Personenstandsgesetz fallen, erfasst.
Die Anzahl von medizinisch und sozial induzierten Schwangerschaftsabbrüchen wird ebenfalls statistisch erfasst.
Bitte unterzeichne die Petition um betroffene Familien zu unterstützen und ihren Verlust sichtbar zu machen.